Gottesdienste: Infos des Krisenstabs
++ Update ++ Krisenstab informiert über Anmeldung von Gottesdiensten
EKHN/Rahn
25.01.2021
vr
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Information aus dem Krisenstab der EKHN über die Regelungen zu Gottesdiensten der Bund-Länder-Konferenz am 19.1.21 und die Umsetzung in Hessen und Rheinland-Pfalz
Stand: 25. Januar
Die Bund-Länder-Konferenz hat am 19. Januar 2021 weitergehende Regelungen für die Durchführung von Präsenz-Gottesdiensten in der Corona-Pandemie vereinbart. Dies betrifft insbesondere eine verschärfte Maskenpflicht und eine Anzeigegepflicht bei Ordnungsbehörden.
Anmeldepflicht für Gottesdienste in EKHN-Gemeinden unterschiedlich
Offen war bis zuletzt in Hessen und Rheinland-Pfalz die Ausgestaltung der Bund-Länder-Vereinbarung, nach der „Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen sind, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden.“
Hessen:
In Hessen liegt seit 21. Januar die Verordnung vor, nach der es keiner Anzeige von Gottesdiensten für EKHN-Gemeinden bedarf, "wenn eine generelle Absprache mit den zuständigen Behörden bereits getroffen wurde, wie dies etwa bei den gut funktionierenden Absprachen und Selbstverpflichtungen der Religionsgemeinschaften der Fall ist.“ Dies ist der Fall für EKHN-Gemeinden. Allerdings gilt eine neue Anmeldepflicht für Beisetzungen, für die aber Angehörige beziehungsweise Bestatter verantwortlich sind.
Rheinland-Pfalz:
Für Rheinland-Pfalz gilt seit 25. Januar, dass bis Donnerstag, den 28. Januar, eine einmalige schriftliche Anzeige der Gottesdienste, bei denen voraussichtlich mehr als 10 Teilnehmende erwartet werden, an die kommunalen Ordnungsämter (Stadt, kreisfreie Stadt, Verbandsgemeinde) erforderlich sind.
Verschärfte Maskenpflicht in Kirchen für Hessen und Rheinland-Pfalz kommt
Die hessische und die rheinland-pfältzische Landesregierung hatten bereits am 20. Januar die Verschärfung der Maskenpflicht in Gottesdiensten bestätigt. Es müssen dort nun „medizinische Masken“ (FFP 2-Masken oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz, sogenannte OP-Masken) - wie im Öffentlichen Nahverkehr und Geschäften - getragen werden.
Der Krisenstab hat am Montag über den aktuellen Stand über den üblichen Mailverteiler und Online alle Gemeinden informiert.
Hier die aktuellen Informationen:
unsere.ekhn.de/themen/infos-corona-pandemie.html