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Gottesdienste: Infos des Krisenstabs

++ Update ++ Krisenstab informiert über Anmeldung von Gottesdiensten

EKHN/RahnKeine Gottesdienste mehr ohne Mundschutz. Coronazeit an der Pauluskirche in DarmstadtMedizinische Masken jetzt Pflicht im Gottesdienst

Bei den Bund-Länder-Gesprächen am 19. Januar wurden Entscheidungen getroffen, die für Gottesdienste gelten. Dies betrifft insbesondere eine verschärfte Maskenpflicht. Auch eine Anmeldepflicht für Gottesdienste wurde genannt. Ihre Umsetzung in Hessen und Rheinland-Pfalz ist nun auch geklärt.

Information aus dem Krisenstab der EKHN über die Regelungen zu Gottesdiensten der Bund-Länder-Konferenz am 19.1.21 und die Umsetzung in Hessen und Rheinland-Pfalz

Stand: 25. Januar

Die Bund-Länder-Konferenz hat am 19. Januar 2021 weitergehende Regelungen für die Durchführung von Präsenz-Gottesdiensten in der Corona-Pandemie vereinbart. Dies betrifft insbesondere eine verschärfte Maskenpflicht und eine Anzeigegepflicht bei Ordnungsbehörden.  

Anmeldepflicht für Gottesdienste in EKHN-Gemeinden unterschiedlich 

Offen war bis zuletzt in Hessen und Rheinland-Pfalz die Ausgestaltung der Bund-Länder-Vereinbarung, nach der „Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen sind, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden.“

Hessen:

In Hessen liegt seit 21. Januar die Verordnung vor, nach der es keiner Anzeige von Gottesdiensten für EKHN-Gemeinden bedarf, "wenn eine generelle Absprache mit den zuständigen Behörden bereits getroffen wurde, wie dies etwa bei den gut funktionierenden Absprachen und Selbstverpflichtungen der Religionsgemeinschaften der Fall ist.“ Dies ist der Fall für EKHN-Gemeinden.  Allerdings gilt eine neue Anmeldepflicht für Beisetzungen, für die aber Angehörige beziehungsweise Bestatter verantwortlich sind. 

Rheinland-Pfalz: 

Für Rheinland-Pfalz gilt seit 25. Januar, dass bis Donnerstag, den 28. Januar, eine einmalige schriftliche Anzeige der Gottesdienste, bei denen voraussichtlich mehr als 10 Teilnehmende erwartet werden, an die kommunalen Ordnungsämter (Stadt, kreisfreie Stadt, Verbandsgemeinde) erforderlich sind. 

Verschärfte Maskenpflicht in Kirchen für Hessen und Rheinland-Pfalz kommt 

Die hessische und die rheinland-pfältzische Landesregierung hatten bereits am 20. Januar die Verschärfung der Maskenpflicht in Gottesdiensten bestätigt. Es müssen dort nun „medizinische Masken“ (FFP 2-Masken oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz, sogenannte OP-Masken) - wie im Öffentlichen Nahverkehr und Geschäften - getragen werden.

Der Krisenstab hat am Montag über den aktuellen Stand über den üblichen Mailverteiler und Online alle Gemeinden informiert.
Hier die aktuellen Informationen:  
unsere.ekhn.de/themen/infos-corona-pandemie.html

Wer Halt gewährt,
verstärkt in sich den Halt.

(Martin Buber)

Martin Buber

Bild: Mit freundlicher Genehmigung von gettyimages_rusm

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