Kirche und Corona-Pandemie
++ Aktuell ++ Lockdown-Verlängerungen ohne Konsequenzen für kirchliche Arbeit
EKHN/RahnCorona-Kirche: Desinfektionsmittel und Mundschutz vor der Pauluskirche in Darmstadt16.02.2021 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Information aus dem Krisenstab der EKHN über die Regelungen zu Gottesdiensten der Bund-Länder-Konferenz am 10. Februar 2021 für Hessen und Rheinland-Pfalz
Nach dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz am 10. Februar zur Weiterführung des Lockdown bis zum 7. März haben auch die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz ihre Verordnungen überarbeitet.
Die Neuregelungen sehen keine maßgeblichen Veränderungen vor, die das kirchliche Leben betreffen. In Hessen hat sich verändert, dass Zusammenkünfte eines Haushaltes mit einer weiteren Person und deren Kinder unter 14 Jahren möglich sind. Im Gottesdienst dürfen diese Personen zusammensitzen.
Die teilweisen Schul- und Kitaöffnungen haben auf den Kindergottesdienst und die Arbeit mit Konfirmand*innen keine Auswirkungen. Beides soll derzeit nur digital stattfinden.
Die aktuell gültigen Corona-Empfehlungen für die EKHN finden Sie hier:
https://unsere.ekhn.de/themen/infos-corona-pandemie.html