Infos EKHN-Krisenstab
++ Update Krisenstab ++ Rücknahme der Osterruhe: Präsenzgottesdienste bleiben möglich
© Hilke Wiegers / fundus.ekhn.de
25.03.2021
vr
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Information aus dem Krisenstab der EKHN über die Regelungen für Kirchen aus der Bund-Länder-Konferenz am 22. März.
Beim Bund-Länder-Gipfel am 22. März wurden zunächst einschneidende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie über Ostern beschlossen. Dabei waren die Kirchen urspünglich gebeten worden, auf Präsenzgottesdienste über die Feiertage zu verzichten. Am 24. März wurden die "Osterruhe" dann wieder zurückgenommen.
Präsenzgottesdienste beiben Ostern möglich
Seit dem Mittag des 25. März ist klar: Gottesdienste können unter den bestehenden Auflagen auch an den bevorstehenden Feiertagen präsentisch gefeiert werden. Der Krisenstab der EKHN hat über die genauen Rahmenrichtlinien informiert (Dokument als pdf zum Download).
Dreyer und Bouffier blicken für Ostern auf Weihnachten
Kirchenpräsident Volker Jung sagte nach einem Spitzengespräch mit Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier, die Kirchen wollten "umsichtig und verantwortungsvoll Ostern feiern." Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier kündigte bereits am Mittwoch an, dass er die Kirchen am Donnerstag in einer Video-Schalte darum bitten will, größere Menschenansammlungen in Gottesdiensten zu vermeiden. Er rückte aber nach dem Spitzengespräch von der urspünglichen Bitte ab, ganz auf Präsenzgottesdeinste zu verzichten. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer zielte ebenfalls zuletzt auf eine Regelung wie an den Weihnachtsfeiertagen. Inzwischen liegt aus Mainz die aktuelle Corona-Verordnung für Rheinland-Pfalz vor, die keine Änderungen für Gottesdienste mit sich bringt.
Digitale Formate weiter in den Blick nehmen
Dem Krisenstab der EKHN hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der "Osterruhe" darauf hingewisen, dass durch die kurzfristige Entwicklung keine einfache Situation für die Gemeinden entstanden sei und die Zeit zur Vorbereitung auf Ostern äußerst knapp bleibe. Er regte deshalb nach dem zunächst geplanten "Osterlockdown" vom 22. März an, verstärkt auf digitale Formate für die Gottesdienste an den Feiertagen zuzugehen.
Beschluss kam ohne Absprache und überraschend
Der urspüngliche Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 22. März, die Kirchen um die Absage der Präsenzgottesdienste an Ostern zu bitten, kam auch für die evangelischen Kirchen überraschend - zumal mit Ostern das wichtigste Fest der Christenheit betroffen gewesen wäre. Es gab dazu im Vorfeld keinerlei Hinweise an die Kirchen, dass dies zum neuen Maßnahmenpaket gehören soll. Es wurde bisher auch nicht erläutert, warum die bundesweit bewährten Hygieneschutz-Maßnahmen, die alle Landeskirchen für ihre Gottesdienste haben, nicht mehr ausreichen sollen.
Auf einer Sonderseite zu Ostern sind Ideen für verschiedene Gottesdienstformen zusammengefasst.
Der Krisenstab und die Kirchenleitung der EKHN beraten an diesem Dienstag weiter die Situation. Sie werden die vorliegenden Ergebnisse des Bund-Länder-Gesprächs bewerten, mit anderen Landeskirchen abstimmen und spätestens Freitag per E-Mail und Internet über das weitere Vorgehen beraten.
Aktuell gültige Corona-Empfehlungen für die EKHN:
https://unsere.ekhn.de/themen/infos-corona-pandemie.html