Herzlich Willkommen! Entdecken Sie, welche Angebote der EKHN zu Ihnen passen. Über das Kontaktformular und auf facebook sind wir offen für Ihre Anregungen.

Menümobile menu

Behinderte

Inklusion in Schulen: Kabinett stimmt Gesetzentwurf zu

Denys Kuvaiev/colourbox.de (Model Foto)Behindertes Mädchen spielt

In Rheinland-Pfalz sollen Eltern von behinderten Kindern künftig die Wahlfreiheit für die Schule ihrer Mädchen und Jungen haben.

Die rot-grüne rheinland-pfälzische Landesregierung hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der Eltern behinderter Kinder künftig grundsätzlich die Wahl zwischen Förder- und Regelschule einräumt. Die bereits vor über einem Jahr angekündigte Gesetzesnovelle solle nun dem Landtag zugeleitet werden, teilte das Mainzer Bildungsministerium am Dienstag mit. Die Änderungen sollen zum kommenden Schuljahr in Kraft treten.

Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) sprach von einem „entscheidenden Schritt für den weiteren schrittweisen Ausbau der Inklusion im Schulbereich“. Die Landesregierung sehe in der auch von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention eine rechtliche und gesellschaftspolitische Verpflichtung. In den vergangenen Jahren ist in Rheinland-Pfalz ein Netz von derzeit 262 sogenannten Schwerpunktschulen entstanden, an denen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden.

Schon bisher hatten Eltern von Kindern mit besonderem Förderbedarf ein weitreichendes Mitspracherecht bei der Frage, ob dass Kind eine dieser Schwerpunktschulen oder eine Förderschule besucht. Nach Ministeriumsangaben wird dabei in aller Regel bereits jetzt der Elternwunsch berücksichtigt. CDU-Opposition und Lehrerverbände haben Vorbehalte gegen eine völlige Wahlfreiheit. Sie fürchten, dass das Land die Schulen nicht ausreichend mit zusätzlichem Förderlehrkräften ausstattet, um die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen.

© epd: epd-Nachrichten sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

In der Konzentration auf das, was ist,
kann sich so etwas wie ein Raum öffnen,
ein Gewahrsam schärfen für die Gegenwart Gottes.

(Carsten Tag)

Carsten Tag

Bild: Mit freundlicher Genehmigung von gettyimages / rusm

Zurück zur Webseite >

to top