Herzlich Willkommen! Entdecken Sie, welche Angebote der EKHN zu Ihnen passen. Über das Kontaktformular und auf facebook sind wir offen für Ihre Anregungen.

Menümobile menu

Gentests an Embryonen

PID-Verordnung tritt am 1. Februar in Kraft

Akurra/istockphoto.comEmbrioEin gesundes Kind ist der Wunsch vieler Paare. Doch in Familien, die mit Erbkrankheiten vorbelastet sind, werfen die Gedanken an den künftigen Nachwuchs viele Fragen auf.

Am 1. Februar könnte die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland starten. Dann tritt die Verordnung in Kraft, die die Umsetzung der in Ausnahmen erlaubten Gentests an Embryonen erlaubt. Doch noch sind die Länder nicht so weit.

Erblich vorbelastete Paare müssen offenbar weiter auf die Möglichkeit für Gentests an Embryonen warten. Obwohl zum 1. Februar die Verordnung zur sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) in Kraft tritt, sind die Voraussetzungen zur Anwendung in den meisten Ländern noch nicht geschaffen. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den Landesregierungen ergab, sind bislang noch keine PID-Zentren genehmigt und keine der vorgeschriebenen Ethik-Kommissionen gebildet worden. Damit sind die Gentests auf rechtlich abgesicherter Grundlage weiterhin zunächst nicht möglich. 

Ausgelöst durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs hatte der Bundestag nach langer Debatte 2011 eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes beschlossen. Danach sind Gentests an Embryonen bei der künstlichen Befruchtung möglich, wenn bei dem Elternpaar ein hohes Risiko für eine schwere Erbkrankheit des Kindes zu befürchten ist oder sogar die Gefahr einer Tot- oder Fehlgeburt besteht. Für die genaue Umsetzung, für die die Länder verantwortlich sind, hat der Bund eine Verordnung verabschiedet. Sie nennt allerdings keine Frist, bis wann die Länder alle Voraussetzungen geschaffen haben müssen.

Die Länder entscheiden über die Zulassung sogenannter PID-Zentren. Nur dort dürfen die Gentests vorgenommen werden. Über die Erlaubnis muss in jedem Einzelfall eine Ethik-Kommission entscheiden, die mit vier Medizinern, einem Juristen, einem Ethikexperten sowie jeweils einem Vertreter der Patienten- und Behinderteninteressen besetzt sein muss.

Weitere Artikel

Artikel: In Mainz soll ein PID-Zentrum entstehen

Artikel: Hessen will keine Präimplatationsdiagnostik

© epd: epd-Nachrichten sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

In der Konzentration auf das, was ist,
kann sich so etwas wie ein Raum öffnen,
ein Gewahrsam schärfen für die Gegenwart Gottes.

(Carsten Tag)

Carsten Tag

Bild: Mit freundlicher Genehmigung von gettyimages / rusm

Zurück zur Webseite >

to top