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Freihandelsabkommen

TTIP: Hebelt die Macht der Konzerne die Demokratie aus?

Pixelio / Peter KornakerContainerschiff am TerminalMehr Handel soll zu mehr Wohlstand führen - doch es gibt Zweifler dieser Idee

Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA wird heiß diskutiert. Die einen hoffen, dass dadurch Wohlstand und Wachstum zunehmen, die anderen befürchten den Abbau von Umwelt- und Sozialstandards. Das „Chlorhähnchen“ ist zum Schlachtruf geworden.

„Sollte das TTIP dazu führen, noch mehr wirtschaftliche Macht in den Händen weniger transnationaler Konzerne zu konzentrieren und demokratische Errungenschaften weiter zurückzudrängen, bleiben nur Protest und Widerstand.“ Dr. Brigitte Bertelmann, die Ökonomie-Referentin der EKHN, findet deutliche Worte. Sie bezieht sich auf die Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, das sogenannte TTIP-Abkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership). Seit Sommer 2013 verhandeln die Partner unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit. Angesichts der geopolitischen Ziele und der weitreichenden gesellschaftspolitischen Folgen, die weit über bisherige Handelsabkommen hinausgehen, kritisiert die Wirtschafts-Expertin Brigitte Bertelmann die Intransparenz dieses Prozesses. Denn die nationalen Parlamente, das Europaparlament und die Nichtregierungsorganisationen seien bis jetzt nahezu vollständig ausgeschlossen gewesen. Anliegen können zwar dem Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt werden, die Verhandlungen werden aber federführend von der EU-Kommission geführt. 

Auf über 70 Prozent der US-Landwirtschaftsfläche werden gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut

Auch Dr. Maren Heincke, die Agrarreferentin der EKHN, äußert Bedenken, denn sie hat den Forderungskatalog der US-Agrarlobby eingehend unter die Lupe genommen: „Die US-Agrarlobby will, dass in Europa die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Produkte abgeschafft wird.“ Denn ein beträchtlicher Teil des landwirtschaftlichen Systems in den USA basiere auf gentechnisch veränderten Organismen, allein der Mais sei zu 93 Prozent gentechnisch verändert.

Bündnis sowie Diskussions- und Informationsveranstaltungen

Im Spätherbst werden die EU-Mitgliedsstaaten einen Vorschlag hinsichtlich des weiteren Vorgehens machen. Verbände und Organisationen, die eine differenzierte und kritische Haltung zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA vertreten, sind ebenfalls aktiv. So hat das Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN sich dem „Rheinland-Pfälzischen Netzwerk gegen TTIP“ angeschlossen. Zudem sind weitere Veranstaltungen geplant: 

  • Am 11. Oktober haben sich Verbände auf dem Gutenbergplatz in Mainz gegen das Freihandelsabkommen TTIP ausgesprochen. 
  • Am 4. November referiert EKHN-Agrarreferentin Dr. Maren Heincke für den BUND Kreisverband Hochtaunus in Usingen über TTIP und die möglichen negativen Auswirkungen auf den europäischen Agrar- und Ernährungssektor. 
  • Auch am 2. Dezember steht das Freihandelsabkommen dann in der Evangelischen Akademie Frankfurt im Fokus. 

Ziele und mögliche Vorteile des Freihandelsabkommens TTIP

Ziel des transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP ist es, den Handel zwischen den USA und der EU zu fördern. Ein Teil der Handelsbarrieren wie etwa in der Automobilindustrie würden fallen, einheitliche Regulierungen sollen die Geschäfte erleichtern. Bisher entstehen beispielsweise Mehrkosten, weil die PKWs für Europa mit orangefarbenen und für die USA mit roten Blinklichtern ausgestattet werden müssen. Technische Standards sollen durch TTIP vereinheitlicht und die Zölle zwischen den beiden Wirtschaftsräumen weitgehend abgeschafft  werden. Zudem sollen amtliche Einschränkungen abgebaut, Normen für Zulassungsverfahren für Industriegüter gewährleistet  und der Investitionsschutz sichergestellt werden. Dadurch erhoffen sich u.a. die chemische Industrie, der Maschinenbau und die Automobilbranche Umsatz- und Gewinnsteigerungen. Schätzungen zufolge sollen dadurch bis zu 110.000 neue Arbeitsplätze in der Bundesrepublik entstehen. Allerdings gibt es auch Studien, die geringe Wachstumsgewinne prognostizieren, bzw. Wohlstandverluste erwarten. Doch was veranlasst Gruppen und Verbände von Attac über den Deutschen Städte- und Gemeindebund bis zum Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN ihre Bedenken deutlich zu äußern?

Zentraler Punkt: Investitionsschutz mit weitreichenden Folgen für Demokratie, Umwelt und Soziales

Einer der zentralen Punkte der Kritiker bezieht sich auf den Investitionsschutz, der durch Schiedsgerichte gewährleistet werden soll. Ursprünglich war der Sinn eines Schiedsgerichtes, einen Unternehmer vor staatlicher Willkür (z.B. Enteignungen) zu schützen, wenn er viel Geld in eine Fabrik im Ausland investiert hat. Doch dies bezog sich vor allem auf instabile Staaten, die nicht nach rechtsstaatlichen Maßgaben funktionierten. So besteht beispielsweise seit 1959 ein entsprechendes Abkommen zwischen Pakistan und Deutschland. Der Unternehmer konnte sich bei Streitfragen an ein internationales Schiedsgericht wenden und war nicht auf ein Gericht des jeweiligen Landes angewiesen. 

Die Kritiker befürchten bei Inkrafttreten von TTIP, dass Unternehmen die demokratisch ausgerichtete Bundesrepublik vor einem Schiedsgericht anklagen und Schadensersatz verlangen können, wenn das Parlament beispielsweise erhöhte Verbraucherschutz- und Umweltstandards beschlossen hat. Ein Schiedsgericht bietet nicht die Möglichkeit zur Berufung und Richter können die Öffentlichkeit von Teilen des Verfahrens ausschließen. 

Kritiker des TTIP führen hier den Fall des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall ins Feld, dem Deutschland Milliarden zahlen musste, weil die Bundesregierung den Atomausstieg beschlossen hatte und damit der Wert der Kernkraftwerke gemindert wurde. Mit dem Dreh- und Angelpunkt „Investitionsschutz“ sind somit weitere Themen verknüpft, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden wie Fracking, kommunale Dienstleistungen oder Arbeitnehmerrechte. 

Christliches Wertesystem beachten

Die promovierte Volkswirtin Brigitte Bertelmann fordert: „Demokratisch gewählte Parlamente müssen auch zukünftig die Weiterentwicklung und Verbesserungen von Sozial- oder Umweltstandards beschließen können, ohne dass diese als `nicht-tarifäre Handelshemmnisse´ betrachtet werden." Investitionsschutzbestimmungen, wie sie die vorliegenden Entwürfe vorsehen, könnten dies gefährden oder zur Aufweichung gesetzlicher Regelungen führen, wie dies beispielsweise bei einer früheren Klage von Vattenfall gegen die Stadt Hamburg der Fall war. 

Dr. Hubert Meisinger, der Umweltpfarrer der EKHN, weist darauf hin,  dass wirtschaftliches Wachstum nicht die alleinige Maßgabe sein solle,  an der sich die Verhandlungspartner des TTIP ausrichten. Er betont: „Ich  plädiere dafür, dass bei den Verhandlungen ein christlich geprägtes  Wertesystem berücksichtigt wird, in dem Gerechtigkeit und Solidarität - auch in einem spannungsvollen Wechselverhältnis - eine wichtige Rolle  spielen.“ Mit Blick darauf stellten die Bergpredigt und das Gebot der Nächstenliebe im Neuen Testament der Bibel wichtige Orientierungshilfen  dar.

Die wichtigsten Diskussionspunkte:

>>  Qualität von Lebensmitteln  

Chance: 

  • Wenn die Handelsschranken im Agrar- und Lebensmittelbereich gesenkt werden, können bestimmte Nahrungsmittel aus der EU exportiert werden, für die bisher der US-amerikanische Markt verschlossen war. Zudem werden die Zölle gesenkt. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass sich die Ausfuhren in die USA steigern

Risiken:

  • Mögliche Gesundheitsgefahren durch Behandlung von Lebensmitteln: Beispielsweise werden Hühnchen in den USA in chlorhaltige Desinfektionsbäder getaucht oder damit besprüht. Kritiker lehnen den Import in die EU u. a. deshalb ab, weil dies dem europäischen Prinzipien widerspricht, nachdem sowohl bei der Haltung von Masthähnchen als auch bei deren Schlachtung und Verarbeitung hohe Hygienestandards einzuhalten sind. Das Bundeswirtschaftsministerium versichert, dass nur Geflügelfleisch aus US-Betrieben importiert wird, die den europäischen Vorschriften entsprechen.
  • Radioaktive Strahlung: Um Keime abzutöten, können Obst, Gemüse, Gewürze oder Meeresfrüchte mit schwacher ionisierender (radioaktiver) Strahlung behandelt werden. In den USA werden einige Fleischprodukte wie Hackfleisch auf diese Weise bearbeitet. Diese Methode ist auch in einigen europäischen Ländern gestattet, wie in Belgien oder Groß-Britannien. In Deutschland wird sie nur für getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze erlaubt. Bestrahlte Lebensmittel aus anderen Ländern müssen hier gekennzeichnet werden.
  • Hormonbelastetes Fleisch: In USA sind Hormone als Wachstumsbeschleuniger erlaubt, in Europa verboten und der Import von „Hormonfleisch“ ist bisher nicht erlaubt. Sehr häufig werden in den USA ergänzend zu den Hormonen vorbeugend hohe  Antibiotikagaben an die Tiere verabreicht, was die Gefahr der Resistenzbildung gegen diese Antibiotika erhöht. 
  • Gentechnik: In den USA werden ganz überwiegend gentechnisch verändertes Soja, Mais und Raps angebaut und ohne Kennzeichnung verkauft. In Europa ist eine Kennzeichnung vorgeschrieben, wenn der Anteil der gentechnischen Veränderung bei über 0,9 Prozent liegt. Das Bundeswirtschaftsministerium versichert, dass die TTIP-Verhandlungen nicht dazu führen, dass die EU ihre Anforderungen an die Zulassung und die Kennzeichnungspflichten für Lebens-, Futtermittel oder Saatgut, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, ändern wird.
  • Schwierige Kontrollen: Kritiker befürchten, dass die Kontrollen nicht ausreichen werden, bzw. schwierig durchzuführen sind, um die Verbraucher vor genmanipulierten Produkten oder hormonbelastetem Fleisch zu schützen.
  • In den USA werden Zuchttiere bei Rindern und Schweinen geklont. Dies ist in der EU verboten. 
  • In den USA besteht ein rigides System von Biopatenten bei Nutzpflanzen und Nutztieren. Die Rechtssysteme der USA und der EU sind bei Biopatenten nicht kompatibel.
  • In den USA sind 30.000 Substanzen zugelassen, welche in der EU verboten sind, weil sie in der EU als krebsverdächtigt und gesundheitlich bedenklich eingestuft werden. Dazu zählen auch Pflanzenschutzmittel. 


>> Verlässliche, kommunale Daseinsvorsorge wie Wasserversorgung

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund geht davon aus, dass die Regelungen zum Schiedsgerichtsverfahren im TTIP sich auf die kommunalen Dienstleistungen auswirken können.

Chance: 

  • Das Bundeswirtschaftsministerium versichert, dass das hohe Schutzniveau für bestimmte grundlegende Dienstleistungen auf lokaler Ebene in Bezug auf Wasser, Gesundheit und Bildung in Europa nicht zur Debatte steht. Es versichert, dass die Verantwortung für die deutsche Wasserversorgung weiterhin bei den Kommunen liegen wird.

Risiken:  

  • Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes besteht die Gefahr, dass durch TTIP eine Pflicht oder doch ein erheblich stärkerer Druck zur Privatisierung von kommunalen Dienstleistungen hergeleitet werden könne. Dies gelte für die Wasserversorgung, Müllentsorgung, die Gesundheit und den Bildungs- und Sozialsektor.
  • Es wird vor Regelungen gewarnt, die den Anwendungsbereich von Ausschreibungspflichten für Kommunen und ihre Unternehmen erweitern. Denn dies würde die Organisationsfreiheit von Kommunen und Landkreisen und beispielsweise die Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe und Wertschöpfungsstrukturen weiter einschränken. 
  • Schließlich ist die häufig in Aussicht gestellte verbesserte Möglichkeit für europäische Unternehmen, sich an öffentlichen Ausschreibungen in den USA zu beteiligen mit Skepsis zu betrachten. Denn in zahlreichen Staaten der USA gelten „Buy American“-Klauseln für die öffentliche Beschaffung. Durch einen auf nationaler Ebene ausgehandelten Vertrag würden sie nicht zwingend ungültig.


>> Menschenwürdige Arbeitsbedingungen

Die USA setzt traditionell auf die freie Marktwirtschaft, während Europa auf die soziale Marktwirtschaft setzt. Dies hat auch zu Unterschieden bei Arbeitnehmerrechten geführt.

Chancen:  

  • Die Bundesregierung hat im Juli 2014 bekannt gegeben, dass alle Regelungen zum Arbeitsschutz, Kündigungsschutz, Mutterschutz oder Schutz bei Krankheit durch TTIP nicht in Frage gestellt würden, sofern sie nicht zwischen ausländischen und inländischen Investoren diskriminieren und sofern sie verhältnismäßig sind.

Risiken:

  • Das Modell der Mitbestimmung mit Betriebsräten und Gewerkschaften ist den USA fremd. Deshalb besteht die Befürchtung, dass die Regelungen zum Investitionsschutz und zu Schiedsgerichten dazu dienen können, Arbeitnehmerrechte einzuschränken. Beispielsweise könnte ein Unternehmen vor einem Schiedsgericht klagen, wenn in einem Staat die Erhöhung eines Mindestlohnes beschlossen wird. Außerdem können eine schwächere Tarifbindung und niedrigere Arbeitsschutzstandards in den USA zu Wettbewerbsdruck auf Unternehmen in anderen Ländern führen. Arbeitnehmervertretungen befürchten deshalb mittelfristig Lohn- und Sozialdumping.
  • Die EU-Staaten haben acht Kernarbeitsnormen der International Labor Organisation (ILO) anerkannt. Sie beinhalten: das Recht der Beschäftigten sich zu organisieren, Recht auf kollektiv verhandelte Tarifverträge, Übergangsregelungen zur Abschaffung der Zwangs- und Pflichtarbeit, gleicher Lohn für gleiche Arbeit von Mann und Frau, Mindestalter, Diskriminierungsverbot, Verbot von Kinderarbeit. Die USA hat nur zwei dieser Normen unterzeichnet. Kritiker befürchten, dass sich Unternehmen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen könnten.
  • Es besteht aber auch die Hoffnung bei einigen Gewerkschaftsvertretern, auf diesem Weg die Anerkennung der ILO-Normen erreichen zu können. Diese Erwartung teilt auch das Bundeswirtschaftsministerium. Außerdem sollen Bestimmungen zur verantwortlichen Unternehmensführung in den Vertrag eingehen. Allerdings schreibt das Ministerium auch bezüglich der Standards zum Verbraucher-, Arbeits- und Umweltschutz: „Die jeweils geltenden Regelungen sollen aber kompatibler werden.“ Was damit konkret gemeint ist, bleibt unklar. Auch die Bundesregierung versicherte im Juli – allerdings mit Einschränkungen, dass alle Regelungen zum Arbeits-, Kündigungs-, Mutter- und Krankenschutz durch TTIP nicht in Frage gestellt würden, sofern sie nicht zwischen ausländischen und inländischen Investoren diskriminieren und sofern sie verhältnismäßig sind (Süddeutsche, 15.8.2014). Diese Formulierungen lassen allerdings viel Interpretationsspielraum und bieten so keine Rechtssicherheit.


>> Umweltstandards in Gefahr – Stichwort „Fracking“

Chancen:

  • Energiehunger stillen: Trotz Energiesparmaßnahmen benötigt Europa weiterhin Öl, Erdgas und Kohle. Durch die Ukraine-Krise gibt es Überlegungen, die Abhängigkeit im Energiebereich von Russland zu lockern. Eine Option könnte sein, das Erdgas mittels Fracking zu fördern. Mit diesem Verfahren wird Erdgas gewonnen, indem Sand, Wasser und Chemikalien in teilweise durchlässiges Gestein gepresst werden. 

Risiken:

  • Umweltverschmutzung: Die Frack-Flüssigkeit, die auch aus teils giftigen Chemikalien besteht,  sowie Erdgas können in die Umwelt und in das Grund-, bzw. Trinkwasser gelangen. Die Befürchtung ist, dass Großkonzerne per Schiedsgerichtsverfahren Länder auf Schadenersatz verklagen, wenn dort strengere Umweltvorschriften eingeführt werden. Verwiesen wird dabei auf den US-Konzern Hess Oil, der in Frankreich vor Gericht zog, nachdem Fracking dort verboten wurde. Die Bundesregierung denkt über ein Fracking-Verbot bis 2021 nach. Allerdings sollen wissenschaftliche Probebohrungen sowie die Förderung von Erdgas aus Sandstein unterhalb einer Tiefe von 3000 Metern erlaubt sein, wenn die Frackflüssigkeit nur schwach wassergefährdend ist. 

>> Auswirkung auf Schwellen- und Entwicklungsländer

Chancen:

  • Die beiden großen Wirtschaftsräume, die USA und die Europäische Union, können sich  gegenseitig stärken, indem sie sich gegen aufstrebende Schwellenländer wie China positionieren. Allerdings gibt es Studien, die die Wachstumsgewinne in den USA und der EU durch TTIP als relativ gering einschätzen, bzw. Wohlstandverluste erwarten. Hier spielen eher geopolitische Ziele eine entscheidende Rolle.

Risiken: 

  • Gewinne auf Kosten der Schwellen- und Entwicklungsländer: Wenn Zölle für den Handel zwischen USA und EU gesenkt werden, sind Drittstaaten weniger konkurrenzfähig, ihre Produkte werden im Vergleich teurer. Deshalb gehören Länder wie Mexiko, Niger und Algerien voraussichtlich zu den großen Verlierern. Der Vorwurf u.a. von Brot für die Welt lautet: Unternehmen aus der EU und den USA gewinnen auf Kosten der Wirtschaft in anderen Ländern.
  • Durch das Umlenken von Handelsströmen entsteht weiterer Kosten- und Wettbewerbsdruck auf Drittländer, was dazu führen kann, dass sich dort Arbeitsbedingungen und Umweltstandards nicht dem höheren Niveau der westlichen Industriestaaten anpassen, sondern weiter verschlechtern.
  • Schließlich besteht die Gefahr, dass die Bildung von Handelsblöcken auch zu einer Verstärkung der Blockbildung zwischen Ost und West führen wird, die nach der politischen Wende in Europa weitgehend überwunden schien. Durch die Reaktion von Ländern, die sich ausgegrenzt und marginalisiert fühlen können sowohl wirtschaftlich wie auch politisch negative Konstellationen entstehen, die letztlich auch die transatlantischen Handelspartner teuer zu stehen kommen.

In der Konzentration auf das, was ist,
kann sich so etwas wie ein Raum öffnen,
ein Gewahrsam schärfen für die Gegenwart Gottes.

(Carsten Tag)

Carsten Tag

Bild: Mit freundlicher Genehmigung von gettyimages / rusm

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